Rufen Sie uns an unter +49 711 62049-340  Schreiben Sie uns bms@building-material-scout.com

Produktlabel DIBt-Gutachten, abZ, aBG, ETA

Hier erfahren Sie mehr über die DIBT-Gutachten, abZ, aBG, ETA Zertifizierung für Gebäude.
Logo Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte.

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT)

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine Behörde, welches für die technische Zulassung und Überwachung von Bauprodukten und Bauarten zuständig ist. Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und europäische technische Bewertungen für Bauprodukte und überwacht deren Einhaltung. Das DIBt unterstützt auch die Bauaufsichtsbehörden der Länder und fördert die technische Weiterentwicklung im Bauwesen. Folgende Gutachten werden durch das DIBT erstellt:

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
  • Europäische Technische Bewertung (ETA)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Seit 1968 schon erteilt das DIBt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte, die deutschlandweit zum Einsatz kommen sollen.
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) sind  für folgende Produktgruppen geeignet:

  • Bauprodukte, die in den Bauregellisten A und B aufgeführt sind.
  • Bauprodukte, für die es keine harmonisierte europäische Norm gibt.
  • Bauprodukte, die von den bestehenden technischen Regeln abweichen oder neuartig sind.
  • Bauprodukte, die besondere Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllen müssen.
  •  

Die abZ/aBG stellt sicher, dass diese Produkte den deutschen bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können.

Die Kriterien für die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) umfassen:

  • bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts
  • Verwendungsbereiche
  • Verarbeitung
  • Transport
  • Lagerung
  • Kennzeichnung
  • Übereinstimmungsbestätigung
 
abZ/aBG Zertifierungsstelle:
  • Die abZ darf ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden.
 
Kosten:
  • zwischen 500 und 50.000 € abhängig vom Bearbeitungsaufwand des Antrags.
  Ist die abZ / aBG verpflichtend?:
  • Die abZ ist verpflichtend, wenn es um die Verwendung von Bauprodukten geht, die nicht durch harmonisierte europäische Normen oder sonstige technische Regeln abgedeckt sind. Sie stellt sicher, dass solche Bauprodukte den nationalen bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen. Ohne diese Zulassung dürfen entsprechende Bauprodukte in Deutschland nicht verwendet oder in den Verkehr gebracht werden.
 
 

Europäisch technische Bewertung (ETA)

  • Die ETA ist ein Produktleistungsnachweis, der zur CE-Kennzeichnung führt. Mit ihr kann ein Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei – und auch weltweit – vertrieben werden. Die ETA ermöglicht es Herstellern, für ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung zu erhalten.
 

Die ETA kann für folgende Produktgruppen angewandt werden:

  • Bauprodukte, die nicht oder nur teilweise von harmonisierten Normen erfasst sind.
  • Innovative Bauprodukte, die neu auf dem Markt sind und noch keine harmonisierten Normen haben.
  • Bauprodukte mit speziellen Eigenschaften, die von harmonisierten Normen nicht vollständig abgedeckt werden.
 

Die Kriterien für die ETA umfassen:

  • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit: Bewertung der Tragfähigkeit und Stabilität des Bauprodukts.
  • Brandschutz: Beständigkeit gegen Feuer und die Fähigkeit, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz: Auswirkungen des Bauprodukts auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie auf die Umwelt.
  • Nutzungssicherheit: Schutz gegen Unfallgefahren bei der Benutzung des Bauprodukts.
  • Schallschutz: Fähigkeit, Lärmbelastungen zu mindern.
  • Energieeinsparung und Wärmeschutz: Effizienz des Bauprodukts im Hinblick auf Energieverbrauch und Wärmedämmung.
  • Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen: Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung des Bauprodukts.
ETA Zertifizierungsstelle:
  • Die ETA darf nur von sogenannten technischen Bewertungsstellen (TABs) durchgeführt werden. Diese Stellen sind von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benannt und von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) anerkannt. Sie müssen die notwendige Kompetenz und Unabhängigkeit besitzen, um Bauprodukte objektiv und zuverlässig bewerten zu können.
Ist eine ETA verpflichtend?
  • Nein, ETA ist nicht verpflichtend. Sie ist eine freiwillige Option für Hersteller von Bauprodukten, die ihre Produkte auf dem europäischen Markt mit der CE-Kennzeichnung versehen möchten, insbesondere wenn ihre Produkte nicht oder nur teilweise durch harmonisierte Normen abgedeckt sind.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner