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EU-Ecolabel

Hier erfahren Sie mehr über das EU-Ecolabel, die „Euroblume“.

EU Ecolabel Europäisches Umweltzeichen

EU-Ecolabel: Europäisches Umweltzeichen

Das Europäische Umweltzeichen EU Ecolabel wurde 1992 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Grundlage ist zurzeit die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 25.11.2009. Das EU Ecolabel ist in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein anerkannt. Es wird an Produkte vergeben, die im Vergleich zu ähnlichen Produkten geringere Umweltauswirkungen haben.

Das EU-Ecolabel eignet sich für folgende Produktgruppen:

  • Innen- und Außenfarben und -lacke ((EU) 2014/312))
  • Möbel ((EU) 2016/1332))
  • Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis ((EU) 2017/176)
  • Hartbeläge ((EU) 2021/476)

 

Detaillierte Infos zu jeder Produktgruppe inklusive ausführlicher Beschreibung der jeweiligen Vergabekriterien sowie Emissionsanforderungen finden Sie hier.

Vergabekriterien für das EU-Ecolabel

Die Vergabekriterien für das EU Ecolabel basieren auf mehreren Hauptprinzipien und Kriterien:

  • Umweltleistung: Produkte und Dienstleistungen müssen während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher sein als vergleichbare Produkte auf dem Markt. Dies umfasst Kriterien wie Ressourceneffizienz, Energieverbrauch, Emissionen, Abfallmanagement und Nutzung von umweltfreundlichen Substanzen.
  • Gesundheits- und Sicherheitsaspekte: Die Produkte und Dienstleistungen dürfen keine Stoffe enthalten, die nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen schädlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sind.
  • Gewährleistung von Qualität und Leistung: Die Produkte müssen die gleiche oder bessere Leistung bieten wie vergleichbare Produkte auf dem Markt. Sie dürfen keine Kompromisse bei der Funktionalität oder der Qualität eingehen, um die Umweltstandards zu erfüllen.
  • Transparenz und Verbraucherinformation: Hersteller müssen klare und verständliche Informationen über die Umweltleistung ihres Produkts bereitstellen, damit Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können.
  • Überprüfbarkeit und Compliance: Die Einhaltung der Kriterien wird durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen überwacht, um sicherzustellen, dass das EU Ecolabel gerechtfertigt ist und Verbrauchervertrauen genießt.

Emissionsanforderungen aus den Vergabekriterien

EU-Ecolabel: Zertifizierungsstelle

Die Zertifizierungsstelle für das EU-Ecolabel ist die Europäische Union selbst. Das EU Ecolabel wird von der Europäischen Kommission vergeben und verwaltet. Die Europäische Kommission legt die Vergabekriterien fest und überwacht die Einhaltung dieser Kriterien durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen.

Kosten für das EU-Ecolabel

Für konkrete Informationen zu den aktuellen Gebühren und Kosten für die Beantragung und Nutzung des EU-Ecolabels ist es ratsam, direkt Kontakt mit der zuständigen Stelle aufzunehmen, die für die Vergabe des EU-Ecolabels zuständig ist. Eine Übersicht der aktuellen Entgeltordnung, um sich einen Überblick zu verschaffen finden Sie jedoch hier.

Ist das EU-Ecolabel verpflichtend?

Das EU-Ecolabel ist ein freiwilliges Umweltzeichen. Das bedeutet, dass Unternehmen und Hersteller frei entscheiden können, ob sie ihr Produkt oder ihre Dienstleistung für das EU Ecolabel zertifizieren lassen möchten. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, das EU Ecolabel zu verwenden.

Die Europäische Kommission fördert das EU Ecolabel jedoch als Instrument zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen auf freiwilliger Basis. Verbraucher können somit Produkte, die das EU Ecolabel tragen, als umweltfreundlicher erkennen, ohne dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anerkennung des EU-Ecolabels für Zertifizierungssysteme

Das EU Ecolabel kann förderlich für andere Zertifizierungssysteme sein, da es ähnliche Ziele der Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit unterstützt. Auf der Website des EU Ecolabels wird erwähnt, dass das EU Ecolabel in vielen Fällen als Kriterium oder Referenz in anderen Zertifizierungssystemen wie z.B. LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) genutzt werden kann. Diese Systeme berücksichtigen oft bereits bestehende Umweltzeichen und Zertifizierungen, um deren Validität und Umweltleistung zu unterstützen.
Auch auf der DGNB Website wird das EU-Ecolabel als anerkannter Standart aufgeführt.

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