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Taxonomie-Check für Bauprodukte mit Building Material Scout

Taxonomie-Check für Bauprodukte mit Building Material Scout. Haus auf grünem Hintergrund.

In Bezug auf eingesetzte Baumaterialien stellt die EU mit der Taxonomie konkrete Anforderungen, die in Bauprojekten nachgewiesen und dokumentiert sein müssen. Der Building Material Scout bietet Unterstützung sowohl bei der Nachweisführung als auch bei der Projektdokumentation.

Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig zu gelten, muss ein Bauprodukt grundsätzlich in einem der in der Taxonomie festgelegten Umweltziele einen deutlich positiven Effekt erzielen (Substantial Contribution/SC), darf dabei jedoch keine Beeinträchtigung der anderen Bereiche darstellen (Do No Significant Harm/DNSH). Folgende Ziele sind in der Taxonomie für den Bereich Umwelt festgelegt:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Nach dem jetzigen Stand (Februar 2022) müssen alle für ein Bauprojekt verwendeten Bauprodukte die technischen Anforderungen für das SC-Kriterium Klimaschutz und die DNSH-Kriterien Wasser, Kreislaufwirtschaft und Vermeidung der Umweltverschmutzung erfüllen.

Technische Anforderungen für Taxonomie-konforme Bauprodukte

Beim Taxonomie-Check mit Building Material Scout wird überprüft, ob verwendete Bauprodukte die technischen Evaluierungskriterien in den folgenden Bereichen einhalten:

1 Klimaschutz/Climate Mitigation (SC)
Life-Cycle Global Warming Potential (GWP) / CO2-Bilanz
Für Bauprodukte sind sofern vorhanden die Umweltproduktdeklarationen bereitzustellen.
Für Gebäude mit einer Größe von mehr als 5000 m2 wurde das aus dem Bau resultierende globale Erwärmungspotenzial (GWP) des Gebäudes für jede Phase des Lebenszyklus berechnet und Investoren und Kunden auf Anfrage offengelegt.

2 Kreislaufwirtschaft/Circular Economy (DNSH)
2.1 Wertstoff-Recyclingquote
Mindestens 70 % (nach Gewicht) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle werden für die Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung einschließlich der Verfüllung von Abfällen als Ersatz für andere Materialien aufbereitet.
Ausgenommen sind natürlich vorkommende Stoffe der Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses gemäß 2000/532/EG.

Betreiber begrenzen die Abfallerzeugung bei Bau- und Abbruchprozessen

  • unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken,
  • durch selektiven Abbruch, um die Entfernung und den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen zu ermöglichen und die Wiederverwendung zu erleichtern,
  • durch hochgradiges Recycling durch selektive Materialentnahme unter Verwendung vorhandener Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle.

2.2 Demontierbarkeit und Trennbarkeit der eingesetzten Materialien
Es sind Gebäudekonzepte, Bautechniken und Materialien einzusetzen, die gemäß ISO 20887

  • die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) unterstützen,
  • Gebäude ressourceneffizient, anpassungsfähig und flexibel gestalten und
  • die einfache Demontierbarkeit und sortenreine Trennbarkeit einzelner Materialien ermöglicht.

 

3 Vermeidung von Umweltverschmutzung/Pollution Prevention (DNSH)
3.1 Ausschluss von gesundheitlich und für die Umwelt bedenkliche Stoffe
Für alle eingesetzten Baumaterialien, Herstellungsprozesse der Baumaterialien, Produkte und Bauverfahren müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Der Bauprozess führt nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von bedenklichen Materialien.
3.2 Einsatz von emissionsarmen Bauprodukten im Innenraum
Für Farben und Lacke, Deckenfliesen, Bodenbeläge, einschließlich zugehöriger Kleb- und Dichtstoffe, Innendämmungen und Innenoberflächenbehandlungen, z. B. zur Behandlung von Feuchtigkeit und Schimmel gelten festgelegte Grenzwerte für Emissionen.
Die Produkte können mit wenig Staubbelastung und anderen Schadstoffen eingebaut und nach der Nutzungszeit ausgebaut werden.

Bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten werden Maßnahmen ergriffen, um Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen zu reduzieren.

4 Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen /Water (DNSH)
Wassersparende Armaturen
Sofern verbaut, wird der spezifizierte Wasserverbrauch für Sanitärarmaturen (Waschtisch-/Küchenarmaturen, Duschen, WCs, Urinale) gemäß den festgelegten technischen Spezifikationen bestätigt. Die Ausnahme bilden Installationen in Wohngebäuden.

Diese Kriterien sind in der BMS Datenbank hinterlegt, so können Produkte ganz einfach danach gefiltert werden.

Die Performance eines Produkts in den Bereichen Biodiversität/Biodiversity und Anpassung an den Klimawandel/Climate Adaption ist nicht Teil des BMS Assessments.

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